CH-BA-d-1635 62.4 Hinweise in der Betriebsanleitung beachten Betriebsanleitung vor der Aufstellung und Inbetriebnahme sorgfältigdurchlesen, selbst dann, wenn Sie bereits über Erfahrungen mitKERN- Waagen verfügen.2.5 Bestimmungsgemäße VerwendungDie von Ihnen erworbene Waage dient zum Bestimmen des Wägewertes vonWägegut. Sie ist zur Verwendung als „nichtselbsttätige Waage“ vorgesehen, d.h. dasWägegut wird ausschließlich vertikal, manuell, vorsichtig und „ruckfrei“ an dieLastaufnahme angehängt. Nach Erreichen eines stabilen Wägewertes kann derWägewert abgelesen werden. Hängewaage ausschließlich zum Heben und Wiegen von frei beweglichen Lasteneinsetzen. Verletzungsgefahr bei nicht-bestimmungsgemäßer Verwendung. Nicht erlaubtsind z. B.:- Überschreiten der zulässigen Nennlast von Kran, Hängewaage oder jederArt von Lastanschlagmitteln,- Befördern von Personen,- Schrägziehen von Lasten,- Losreißen, Ziehen oder Schleppen von Lasten. Änderungen oder Umbauten an der Hängewaage sind nicht erlaubt.2.6 Sachwidrige VerwendungWaage nicht für dynamische Verwiegungen verwenden. Werden kleine Mengen vomWägegut entnommen oder zugeführt, so können durch die in der Waage vorhandene„Stabilitätskompensation“ falsche Wägeergebnisse angezeigt werden! (Beispiel:Langsames Herausfließen von Flüssigkeiten aus einem an der Waage hängendemBehälter.) Keine Dauerlast anhängen. Diese kann das Messwerk, sowiesicherheitsrelevante Teile beschädigen. Vergewissern Sie sich, daß sich niemals Menschen oder Gegenstände unter derLast befinden, die verletzt oder beschädigt werden könnten! Die Waage ist ungeeignet zum Verwiegen von Menschen! Die Waage entspricht nicht dem Medizinproduktegesetz (MPG).Die Waage darf nur gemäß den beschriebenen Vorgaben eingesetzt werden.Abweichende Einsatzbereiche/Anwendungsgebiete sind von KERN schriftlichfreizugeben.