FCF-BA-d-1611 32Hinweis gemäß Batterieverordnung – BattV QYP 05 (Rev. 1.0)Nur gültig für Deutschland!Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien und Akkus sind wir als Händlergemäß Batterieverordnung verpflichtet, Endverbraucher auf folgendes hinzuweisen:Endverbraucher sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien/Akkus gesetzlich ver-pflichtet. Batterien/Akkus können nach Gebrauch in kommunalen Sammelstellenoder im Handel zurückgegeben werden.Dabei muss das übliche Gebrauchsende der Batterien/Akkus erreicht sein, ansons-ten muss Vorsorge gegen Kurzschluss getroffen werden. Schadstoffhaltige Batterien sind mit einem Zeichen, bestehend aus einer durch-gestrichenen Mülltonne und dem chemischen Symbol (Cd = Cadmium, Hg =Quecksilber, oder Pb = Blei) des für die Einstufung als schadstoffhaltig aus-schlaggebenden Schwermetalls versehen. Schadstoffarme Batterien nur mit einer durchgestrichenen Mülltonne.Die Rückgabemöglichkeit beschränkt sich auf Batterien der Art, die wir in unseremSortiment führen oder geführt haben, sowie auf die Menge, deren sich Endverbrau-cher üblicherweise entledigen.