MCB_MPT-BA-d-1619 83 Grundlegende Hinweise (Allgemeines)Gemäß Richtlinie 2009/23/EC müssen Waagen für nachfolgendeZwecke geeicht sein. Artikel 1, Absatz 4. „Bestimmung der Massebei der Ausübung der Heilkunde beim Wiegen von Patienten ausGründen der ärztlichen Überwachung, Untersuchung und Be-handlung.“3.1 ZweckbestimmungIndikation Bestimmung des Körpergewichtes im Bereich der Heilkun-de. Verwendung als „nichtselbsttätige Waage“, d.h. die Personsetzt bzw. stellt sich vorsichtig und mittig auf die Sitzflächebzw. Wägeplatte. Nach Erreichen eines stabilen Anzeige-wertes kann der Gewichtswert abgelesen werden.Kontraindikation Es ist keine Kontraindikation bekannt3.2 Bestimmungsgemäße VerwendungDiese Waagen dienen dem Bestimmen des Gewichts von Personen im Sitzen, bzw.Stehen, in medizinischen Behandlungsräumen. Die Waagen sind geeignet zur Er-kennung, Verhütung und Überwachung von Krankheiten.Die Waagen, die über eine serielle Schnittstelle verfügen, dürfennur an Geräte angeschlossen werden, die konform der VorschriftEN60601-1 sind.Die zu wiegende Person sollte sich vorsichtig und mittig auf die Sitzfläche setzen,bzw. auf die Wägeplatte stellen und ruhig sitzen bzw. stehen bleiben.Nach Erreichen eines stabilen Wägewertes kann der Wägewert abgelesen werden.Die Waagen sind für Dauerbetrieb ausgelegt.Die Waagen dürfen nur von Personen benützt werden, die ruhigsitzen können, bzw. ruhig stehen können.Die Waagen sind vor jedem Einsatz durch die mit der sachgerechten Handhabungvertraute Person auf den ordnungsgemäßen Zustand zu prüfen.