35 of 4013 Änderungen der Leistung, der Servicepauschale oder der AGB13.1 HDP ist berechtigt, Bestimmungen dieser AGB, die nicht zu einer wesentlichen Umgestal-tung des Vertragsgefüges führen oder dieses berühren jederzeit und ohne Nennung von Gründen zuändern, sofern diese Änderung nicht zu einer Umgestaltung des Vertragsgefüges insgesamt führt. Zuden wesentlichen Bestimmungen des Vertragsgefüges gehören insbesondere Regelungen, die dieArt und den Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen, die Laufzeit und die Kündigung des Ver-trages betreffen.Ferner ist HDP berechtigt, diese AGB anzupassen und/oder zu ergänzen, sofern dies zur Beseitigungvon Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages mit dem Kunden aufgrund von nach Ver-tragsschluss entstandener Regelungslücken erforderlich ist. Dies kann z. B. dann der Fall sein, wenndie Rechtsprechung eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB für unwirksam erklärt oder eineGesetzesänderung zur Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB führt.Die geänderten Bedingungen werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttretenschriftlich oder per E-Mail zugesandt sowie ggf. im systemeigenen Kundenkommunikations-Selfcare-Portal zur Verfügung gestellt.Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde ihnen nicht in Textform widerspricht. DerWiderspruch muss innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung zu den geändertenBedingungen eingegangen sein. HDP wird auf die Widerspruchsmöglichkeit und die Bedeutung derSechswochenfrist im Mitteilungsschreiben zu den geänderten Bedingungen besonders hinweisen.Übt der Kunde sein Widerspruchsrecht aus, gilt der Änderungswunsch von HDP als abgelehnt. DerVertrag wird dann ohne die vorgeschlagenen Änderungen fortgesetzt. Das Recht der Vertragspartnerzur Kündigung des Vertrages bleibt hiervon unberührt.13.2 HDP ist unter folgenden Bedingungen berechtigt, zum Ausgleich einer Erhöhung ihrer Gesa-mtkosten die vom Kunden zu zahlende Servicepauschale für die im Rahmen dieses Vertrages zuerbringenden wiederkehrenden Leistungen zu erhöhen. Die Gesamtkosten bestehen aus Kosten fürInstandhaltung und Betrieb der Sende-und/oder digitalen Verschlüsselungs-und Entschlüsselungs-Infrastruktur, die technische Zuführung der Programme einschließlich der Kosten für Programman-bieter und/oder zusätzlicher Programme, Entgelte für Urheber- und Leistungsschutzrechte, Mate-rialkosten, Lohn- und Lohnnebenkosten einschließlich Leih- und Zeitarbeitskosten, Kosten für dieKundenverwaltung (z. B. Call-Center, IT-Systeme) sowie Kosten der allgemeinen Verwaltung. DieAnpassung der Servicepauschale darf nur bis zum Umfang der Kostenerhöhung und entsprech-end dem Anteil des erhöhten Kostenelements an den Gesamtkosten erfolgen; sie ist nur zulässig,wenn die Kostenerhöhung auf Änderungen beruht, die nach Vertragsschluss eingetreten sind unddie von HDP nicht veranlasst wurden. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Vorlieferanten, Zuliefereroder andere Dienstleister (z. B. Verschlüsselungsdienstleister) von HDP ihre Preise erhöhen, bei derBelegung der vertragsgegenständlichen Leistungen mit geänderten oder zusätzlichen Steuern oderAbgaben oder bei Tariflohnerhöhungen. Etwaige Kostenentlastungen sind bei der Berechnung derGesamtkostenbelastung von HDP mindernd zu berücksichtigen. Eine Erhöhung der Servicepauschaleist jeweils nur einmal pro Kalenderjahr zulässig.Führen Umstände, die nach Vertragsschluss eingetreten sind und die von HDP nicht veranlasstwurden, dazu, dass sich die Gesamtkosten von HDP im Sinne dieser Ziffer vermindern, verpflichtetsich HDP dazu, die vom Kunden zu zahlende Servicepauschale im Umfang der Kostenminderung undentsprechend dem Anteil des verminderten Kostenelements an den Gesamtkosten zu ermäßigen.Etwaige Erhöhungen einzelner Kosten kann HDP hierbei berücksichtigen, soweit diese nicht bereitsim Rahmen einer Erhöhung der Servicepauschale Berücksichtigung gefunden haben.13.3 Beträgt die Erhöhung der Servicepauschale mehr als 5 % des bis zum Zeitpunkt der Erhö-hung geltenden Pauschale, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag innerhalb von sechs Wochen nachZugang der Mitteilung über die Erhöhung mit Wirkung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Erhöhungzu kündigen. Macht der Kunde von diesem Sonderkündigungsrecht Gebrauch, wird die Erhöhungnicht wirksam und der Vertrag mit Wirkung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Erhöhung der Servi-cepauschale beendet. Kündigt der Kunde nicht oder nicht fristgemäß, wird der Vertrag zu dem in der