BA-REF 5.9 - 12/2015 DeutschDE-6/244. Sicherheit4.1. ProduktsicherheitDie Ventilatoren bieten ein hohes Maß an Betriebssicherheit und einenhohen Qualitätsstandard, der durch ein zertifiziertes Qualitätsmanagement-System (EN ISO 9001) gewährleistet wird.Alle Ventilatoren werden vor Verlassen des Werkes einer Kontrolleunterzogen und mit einem Prüfsiegel versehen. Dennoch können beimBetrieb von Dachventilatoren der Nicotra Gebhardt GmbH Gefahren für Leibund Leben des Benutzers oder Dritter bzw. Beeinträchtigungen desDachventilators und anderer Sachwerte entstehen. Dachventilator nur in technisch einwandfreiem Zustand sowiebestimmungsgemäß, sicherheits- und gefahrenbewusst unter Beachtungder Betriebsanleitung benutzen. Störungen, die die Sicherheit beeinträchtigen können, umgehendbeseitigen lassen.GEFAHRDachventilatoren werden ohne saugseitigen Berührungsschutzgeliefert. Besteht durch die Art des Einbaus die Gefahr einer Berührungdes Laufrades, so ist eintrittsseitig ein Schutzgitter entsprechendDIN EN ISO 13857 (als Zubehör erhältlich) anzubringen.Erst dann darf der Dachventilator in Betrieb gesetzt werden!4.2. Sicherheitsvorschriften Dachventilator nur in Übereinstimmung mit folgenden Vorschriften inBetrieb nehmen, betreiben und instand halten:− Betriebsanleitung− Warn- und Hinweisschilder am Dachventilator− Alle anderen zur Anlage gehörenden Betriebs- undMontageanleitungen− Anlagenspezifische Bestimmungen und Erfordernisse− Gültige nationale und regionale Vorschriften, insbesondere Sicherheit,Unfallverhütung4.3. Schutzeinrichtungen Rotierende Teile (Wellen, Laufrad usw.) durch geeigneteSchutzeinrichtungen gegen Berührung sichern. Schutzvorrichtungen, die bei der Montage demontiert wurden, un-mittelbar nach der Montage (und vor dem elektrischen Anschluss) wiederanbringen.VORSICHT Die Eignung der Schutzeinrichtungen und deren Befestigungen amVentilator sind im Zusammenhang mit dem gesamtenSicherheitskonzept der Anlage zu bewerten.