BETRIEBSANLEITUNG DEUTSCHSW 750 146 3080 000(2)2008-08 A 15HÖHE UND FUNKTIONSFÄHIGKEIT DERSCHMUTZFANGKLAPPEN ÜBERPRÜFENGerät auf einen ebenen Untergrund stellen,1.der als Bezugsfläche für die Überprüfung derSchmutzfangklappenhöhe geeignet ist.Hauptschalter (1) auf 0 stellen.2.Überprüfen, ob die Bodenfreiheit der seitlichen3.Schmutzfangklappen (A und B, Abb. 11) zwischen 0 und 2mm beträgt.Prüfen, ob die Schmutzfangklappen unversehrt sindund weder Schnitte noch Risse aufweisen, die dieSaugfähigkeit des Geräts beeinträchtigen können.Falls erforderlich, die seitlichen Schmutzfangklappenaustauschen (siehe Service-Anleitung).Überprüfen, ob die vordere und die hintere4.Schmutzfangklappe (C und D, Abb. 11) leicht auf demBoden schleifen. Prüfen, ob die Schmutzfangklappenunversehrt sind und weder Schnitte noch Risse aufweisen,die die Saugfähigkeit des Geräts beeinträchtigen können.Es ist zu beachten, dass die vordere Schmutzfangklappecharakteristische senkrechte Schnitte (E) aufweist.Falls erforderlich, die vordere und/oder hintereSchmutzfangklappe austauschen (siehe Service-Anleitung).BATTERIE LADENDas Gerät in den für das Laden der Batterien1.vorgesehenen Bereich schieben und sicherstellen, dasssich das Gerät nicht selbsttätig in Bewegung setzten kann.Hauptschalter (A, Abb. 12) auf 0 stellen.2.Ladegerätkabel (B) aus dem Fach (C) nehmen und an das3.Stromnetz anschließen.HINWEIS!Vor dem Anschluss des Ladegerätkabels (B) andas Stromnetz ist zu prüfen, ob Frequenz undSpannung auf dem Gerätetypenschild (33) derNetzspannung entsprechen.Im Zweifelfall Stecker nicht an die Netzsteckdoseanschließen und an Fachpersonal wenden.Während des Batterieladevorgangs leuchtet zuerst die rote4.(D) und dann die gelbe Kontrollleuchte (E).Leuchtet die grüne Kontrollleuchte (F) auf, ist die Batteriengeladen.Ladegerätkabel (B) vom Stromnetz trennen und in das5.entsprechende Fach (C) legen.ANMERKUNGIst das Ladegerät ans Stromnetz angeschlossen,werden alle Gerätefunktionen automatisch gesperrt.ADBECCDA-B0-2 mm0-0.08 inS311360Abbildung 11BCAFEDS311361Abbildung 12