Gusseiserne FeuerkammernAnweisungen für die Aufstellung, den Gebrauch und die Wartung – DE – Rev.07 33Während der Holzverbrennung, muss die Primärlufteinstellvorrichtung nur ein wenig geöffnetwerden, da das Holz anderenfalls schnell verbrennt und die Ausrüstung sich überheizen kann2- Sekundärlufteinstellvorrichtung.Rechts über die Feuerstellentür befindet sich eine Sekundärlufteinstellvorrichtung.Dieses Ventil muss vor allem für die Holzverbrennung geöffnet werden (also nach rechts bewegt werden),damit der unverbrannte Kohlenstoff einer Nach-Verbrennung unterworfen sein kann, wobei eineLeistungssteigerung erzielt und die Glassauberkeit gewährleistet wird. (Siehe KAP. 12).Dank einem Schlauch (feuerfest) kann man die Luft direkt im Freien entnehmen ( Siehe Abb 2 Bez C).3. AUFSTELLUNGSVORSCHRIFTENIhr gewöhnlicher Schornsteinfeger soll über die Installation der Ausrüstung informiert werden, damit er dieRichtigkeit der Ausrüstungsverbindung zum Schornstein prüfen kann.Vor der Aufstellung folgende Prüfungen ausführen:• Prüfen, dass das Boden das Einsatzgewicht tragen kann, als auch dass eine zweckmäßigeIsolierung vorgesehen ist, wenn die Vorrichtung aus entzündlichem Material gebaut ist.• Prüfen, dass es im Raum, wo die Ausrüstung aufzustellen ist, eine geeignete Lüftung gibt(Anwesenheit eines Lufteinlasses)• Die Aufstellung in Räumen, wo Sammellüftungsrohrleitungen, Hauben mit oder ohne Abzieher,Gasausrüstungen Typ B, Wärmepumpen oder die Anwesenheit von Ausrüstungen, dessengleichzeitigen Betriebs den Raum zum Unterdruck bringen kann (UNI 10683/98 Standard) ist zuvermeiden.• Prüfen, dass der Schornsteinrohr und die Rohre, zu denen die Ausrüstung verbunden werden wird,für den Ausrüstungsbetrieb geeignet sind.• Immer mindestens 10 cm vom Luftleere zwischen die Feuerkammer und die Wände lassenEs wird empfohlen, sowohl die Verbindung zum Schornstein als auch die ausreichende Zufuhr in denAufstellraum von Luft für die Verbrennung von Ihrem gewöhnlichen Schornsteinfeger prüfen zu lassen4. BRANDSCHUTZBei der Aufstellung der Ausrüstung müssen folgende Sicherheitsvorrichtungen beachtet werden (ABB. 3):a) Kein entzündliches oder wärmeempfindliches Gegenstand oder entzündlicher oderwärmeempfindlicher Aufbaumaterial muss sich vor dem Einsatz auf weniger als 80 cm Abstandbefinden;b) Sollte die Ausrüstung auf einem Boden installiert werden, der nicht vollkommen feuerfest ist, mussman eine feuerfeste Unterkonstruktion vorsehen, wie zum Beispiel ein Stahltrittbrett (Abmessungennach den regionalen Planungen).ABB. 3Schutzfußboden ausfeuerhemmendem MaterialAB = Vordergrenze des Geschützteiles (B=H+30 cm=> 60 cm)A = Seitengrenze des Geschützteiles (A=H+20 cm=> 40 cm)Höhe über Boden der FeuerraumebeneH BFußboden aus entzündbaremMaterial