49Deutsch4 Hinweise für Verbraucher in Deutschland: Die in Punkt 1 genannte Rückgabeist gesetzlich vorgeschrieben. Altgeräte mit Lampen, die nicht vom Altgerätumschlossen sind, sind vor der Abgabe an einer Rücknahmestelle von diesenzu trennen. Dies gilt nicht, falls die Altgeräte für eine Wiederverwendungnoch geeignet (d.h. funktionstüchtig) sind und von den anderen Altgerätengetrennt werden. Sammel- und Rücknahmestellen in DE:https://www.stiftungear.de/; für Batterien auch Rückgabe im Handelmöglich. Informationen über Sammel- und Recyclingquoten:https://www.bmu.deRücknahme von AltgerätenRücknahmepflichtig sind Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von mindestens 400m² für Elektround Elektronikgeräte sowie diejenigen Lebensmittelgeschäfte miteiner Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 m², die mehrmals pro Jahr oderdauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten und auf dem Marktbereitstellen.Diese Händler müssen:- beim Verkauf eines neuen Elektrogeräts ein Altgerät der gleichen Artkostenfrei zurücknehmen (1:1-Rücknahme); auch bei Lieferungen nachHause.- bis zu drei kleine Altgeräte (keine äußere Abmessung größer als 25 cm)kostenfrei im Verkaufsgeschäft oder in unmittelbarer Nähe zurücknehmen,ohne Neukaufverpflichtung.Rücknahmepflichten gelten auch für den Versandhandel, wobei die Pflicht zur1:1-Rücknahme im privaten Haushalt nur für Wärmeüberträger (Kühl-/Gefriergeräte, Klimageräte u.a.), Bildschirmgeräte und Großgeräte gilt; für die1:1-Rücknahme von Lampen, Kleingeräten und kleinen ITK-Geräten sowie die0:1-Rücknahme müssen Versandhändler Rückgabemöglichkeiten in zumutbarerEntfernung zum Endverbraucher bereitstellen.Die Versuni Germany GmbH ist Mitglied des Rücknahmesystems “take-e-back”.Mehr Information unter: www.take-eback.de. So Verbraucher über VersuniNetherlands B.V ein Produkt erworben haben, können sie ebenso dieMöglichkeiten des Systems nutzen.Rückgabemöglichkeiten für Verbraucher in ÖsterreichDie Versuni Germany GmbH und die Versuni Netherlands B.V sind Mitglied beimSammel- und Verwertungssytem des UFH. Sammelstellen und Öffnungszeitensiehe https://ufh.at/. So Verbraucher das Produkt andernorts erworben haben,haben sie gemäß §5 EAG Anspruch auf eine 1:1-Rücknahme. Für Haushalts- undGewerbeverpackungen sind die Versuni Germany GmbH und die VersuniNetherlands B.V . Mitglied beim Sammel- und Verwertungssystem RecycleMeGmbH.