– 16 –Wartung• Die elektronischen Bauteile jedes Rauchwarnmelders sind Alterungs-prozessen unterworfen. Zudem verschmutzen Insektenschutzgitterund Rauchmesskammer unweigerlich im Laufe der Zeit.• Lebensdauer des Gerätes:Der Rauchwarnmelder ist spätestens 10 Jahre + 6 Monate nachProduktionsdatum zu ersetzen.Gewährleistung• ABUS-Produkte sind mit größter Sorgfalt konzipiert, hergestellt und nachgeltenden Vorschriften geprüft.• Die Gewährleistung erstreckt sich ausschließlich auf Mängel, die aufMaterial- oder Herstellungsfehler zum Verkaufszeitpunkt zurückzu-führen sind. Falls nachweislich ein Material- oder Herstellungsfehlervorliegt, wird der Rauchwarnmelder nach Ermessen des Gewährleis-tungsgebers repariert oder ersetzt.• Die Gewährleistung endet in diesen Fällen mit dem Ablauf derursprünglichen Gewährleistungszeit von 2 Jahren.Weitergehende Ansprüche sind ausdrücklich ausgeschlossen.• Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind mitgelieferte oder festeingebaute Batterien.• ABUS haftet nicht für Mängel und Schäden, die durch äußere Ein-wirkungen (z. B. durch Transport, Gewalteinwirkung, Fehlbedienung),unsachgemäße Anwendung, normalen Verschleiß oder durch Nichtbe-achtung dieser Anleitung entstanden sind.• Bei Geltendmachung eines Gewährleistungsanspruches ist dem zubeanstandenden Rauchwarnmelder der original Kaufbeleg mit Kauf-datum und eine kurze schriftliche Fehlerbeschreibung beizufügen.Wartung Gewährleistung