– 19 –Gewährleistung• ABUS-Produkte sind mit größter Sorgfalt konzipiert, hergestellt und nachgeltenden Vorschriften geprüft.• Die Gewährleistung erstreckt sich ausschließlich auf Mängel, die aufMaterial- oder Herstellungsfehler zum Verkaufszeitpunkt zurückzu-führen sind. Falls nachweislich ein Material- oder Herstellungsfehlervorliegt, wird der Rauchwarnmelder nach Ermessen des Gewähr-leistungsgebers repariert oder ersetzt.• Die Gewährleistung endet in diesen Fällen mit dem Ablauf derursprünglichen Gewährleistungszeit von 2 Jahren.Weitergehende Ansprüche sind ausdrücklich ausgeschlossen.• Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind mitgelieferte oder festeingebaute Batterien.• ABUS haftet nicht für Mängel und Schäden, die durch äußere Ein-wirkungen (z. B. durch Transport, Gewalteinwirkung, Fehlbedienung),unsachgemäße Anwendung, normalen Verschleiß oder durch Nichtbe-achtung dieser Anleitung entstanden sind.• Bei Geltendmachung eines Gewährleistungsanspruches ist dem zubeanstandenden Rauchwarnmelder der originale Kaufbeleg mit Kauf-datum und eine kurze schriftliche Fehlerbeschreibung beizufügen.• Sollten Sie an dem Rauchwarnmelder einen Mangel feststellen,der beim Verkauf bereits vorhanden war, wenden Sie sich innerhalbder ersten zwei Jahre bitte direkt an Ihren Verkäufer.GewährleistungDE