8Explosionsgeschützte Leergehäuse Edelstahl Ex-Cell D6.7 InbetriebnahmeVor Inbetriebnahme der Leergehäuse sind die in den einzelnen nationalenBestimmungen genannten Prüfungen durchzuführen. Die NormenIEC/EN 60079-0 und IEC/EN 60079-14 sind zusätzlich zu beachten.Außerdem ist vor der Inbetriebnahme die korrekte Installation desBetriebsmittels in Übereinstimmung mit dieser Betriebsanleitung undanderen anwendbaren Bestimmungen zu überprüfen.Die Leergehäuse müssen nach erfolgter Bestückung von einerPrüfstelle oder zur Prüfung berechtigter Personen geprüft undkomplett Bescheinigt werden.Unsachgemäße Installation und Betrieb der Leergehäuse kannzum Verlust der Garantie führen.7 Instandhaltung / WartungDie für die Wartung / Instandhaltung von elektrischen Betriebs-mitteln in explosionsgefährdeten Bereichen geltenden nationalenBestimmungen sind einzuhalten EN/IEC 60079-17.Die erforderlichen Wartungsintervalle sind anwendungsspezifisch unddaher in Abhängigkeit von den Einsatzbedingungen vom Betreiberfestzulegen.Im Rahmen der Wartung sind vor allem die Teile, von denen die Zünd-schutzart abhängt, zu prüfen (z.B. Unversehrtheit und Dichtheit desGehäuses).Sollte bei einer Wartung festgestellt werden, dass Instandsetzungsarbeitenerforderlich sind, ist Abschnitt 8 dieser Betriebsanleitung zu beachten.8 Reparatur / Instandsetzung / ÄnderungInstandsetzungsarbeiten / Reparaturen dürfen nur unter Verwendung vonEATON / Cooper Crouse-Hinds GmbH Originalersatzteilen vorgenommenwerden.Reparaturen, die den Explosionsschutz betreffen, dürfen nur vonEATON / Cooper Crouse-Hinds GmbH oder einer qualifiziertenElektrofachkraft in Übereinstimmung mit national geltenden Regelndurchgeführt werden (EN/IEC 60079-19).Umbauten oder Änderungen am Betriebsmittel die den Explosionsschutzbetreffen sind nicht gestattet.9 Entsorgung / WiederverwertungBei der Entsorgung des Betriebsmittels sind die jeweils geltendennationalen Abfallbeseitigungsvorschriften zu beachten.Programmänderungen und -ergänzungen sind vorbehalten.