65cod. 19501381DEUTSCH-1.0 VORWORTDieses Heft beschreibt die Betriebs- und Wartungsanleitungen.Das vorliegende Heft ist integrierender Teil des Produkts undmuß während der Gesamtlebensdauer der Maschine zwecksRatnahme sicher aufbewahrt werden.Der Kunde hat das Personal bezüglich der Unfallgefahr, der fürdie Sicherheit des Bedieners vorgesehenenSchutzvorrichtungen, der durch den Schallpegel der Maschineentstehenden Gefahren sowie bezüglich der von deninternationalen Richtlinien und dem Gesetzgeber des Landes,in dem die Maschine eingesetzt wird, vorgesehenen allgemeinenUnfallverhütungsvorschriften zu unterrichten. Auf jeden Fall darfdie Maschine nur von qualifiziertem Personal verwendet werden,das die in dem vorliegenden Handbuch enthaltenen technischenAnleitungen und Unfallverhütungsvorschriften genau zu befolgenhat. Es ist Aufgabe des Anwenders dafür Sorge zu tragen, dassdie Maschine nur unter derartigen Bedingungen eingesetzt wird,dass die Sicherheit von Personen, Tieren und Sachengewährleistet ist.Das Produkt entspricht den folgenden EG-Normen:- 98/37 EG Maschinenrichtlinie, die die Richtlinien 89/392 EG,91/368 EG, 94/44 EG und 93/68 EG ersetzt und einschließt.- 89/336 EG (betreffend die Harmonisierung der Gesetzgebungder Mitgliedsstaaten bezüglich des Elektromaterials, das fürden Einsatz innerhalb gewisser Spannungsgrenzenvorgesehen ist).Zum Anpassen der Maschine wurden folgende Normenangewandt:- EN 292-1:1992 (Sicherheit der Maschine) GrundlegendeKonzepte, allgemeine Entwicklungsprinzipien. Begriffe,grundlegende Methodik.- EN 292-1 A/1:1992- EN 292-2:1992 (Sicherheit der Maschine) GrundlegendeKonzepte, allgemeine Entwicklungsprinzipien. TechnischeSpezifikationen und Prinzipien.- EN 294:1993 (Sicherheit der Maschine) Sicherheitsabstand,damit die oberen Gliedmaßen nicht in gefährliche Bereichegelangen- EN 982:1997 (Sicherheit der Maschine)Sicherheitsvoraussetzungen bezüglich Systemen und derenKomponenten für ölhydraulische und pneumatische Antriebe.- EN 1553:1999 (Landwirtschaftsmaschinen) Selbstfahrende,geschleppte, halbgeschleppte oder gefahrene Landwirt-schaftsmaschinen - Allgemeine Sicherheitsanforderungen.- pr EN 144045 (Sämaschinen - Sicherheit) Unterlage CEN/TC144 WG 3 Nr.347 - Ausgabe Mai 2000.1.1 BESCHREIBUNG DER SÄMASCHINEDieses landwirtschaftliche Gerät, “Pneumatische SämaschineSP” genannt, kann nur durch die Gelenkwelle betrieben werden,die mit der Zapfwelle eines mit Kraftheber ausgestattetenLandwirtschafts-schleppers mit universeller Dreipunkte-Kupplung verbunden wird. Das Gerät ist besonders zurPräzisionsaussaat geeignet,ist vielseitig einsetzbar und dientfür jeden Saatguttyp auf Ackerböden. Die Sämaschine istpneumatisch betrieben und kann mit verschiedenem Zubehörausgestattet werden, z.B. Düngerstreuer, Mikro-granulatstreuerund zusätzliche Aussaatelemente. In der “SP” wurde dasGrundkonzept “Modulationsfähigkeit” entwickelt und mit dem der“Einfachheit” verbunden, mit Hinblick sowohl auf Konstruktionals auf den praktischen Gebrauch.ACHTUNGDie Sämaschine ist ausschliesslich zur Aussaat aufAckerboden geeignet. Es wird eine Arbeitsgeschwindigkeit von6÷8 km/h empfohlen. Der Straßentransport der Sämaschinemuss mit leeren Behältern und Trichtern bei einerHöchstgeschwindigkeit von 25 km/h erfolgen. Jeder andereGebrauch, der von den hier beschriebenen Anleitungenabweicht, kann die Maschine beschädigen und stellt für denVerbraucher grosse Gefahr dar.Die richtige Betriebsweise des Geräts hängt vom korrektenGebrauch und der regelmässigen Wartung ab. Das hierbeschriebenen Anleitungen müssen daher zur Verhütung jederArt von Störung, die den richtigen Betrieb und die Lebensdauerder Maschine beeinschränken könnte, absolut beachtet werden.Bei Nicht-Beachtung dieser Bestimmungen und im Fall vonNachlässigkeit lehnt der Hersteller jegliche Haftung ab. DerHersteller steht auf jeden Fall für sofortige und sorgfältigetechnische Beihilfe und für alles, was zum Erreichen der bestenBetriebsweise und Höchstleistung des Geräts beitragen kannkann, zur vollen Verfügung.1.2 GARANTIE- Bei Auslieferung sicherstellen, daß das Gerät keineTransportschäden aufweist und das Zubehör unbeschädigtund vollständig ist.- Etwaige Reklamationen müssen innerhalb von 8 Tagen abErhalt schriftlich eingereicht werden.- Der Käufer kann seine Garantieansprüche nur geltend machen,wenn er die im Liefervertrag aufgeführten Garantiebedingungeneingehalten hat.- Die Garantie erstreckt sich auf ein Jahr ab Lieferdatum desGeräts gegen jeglichen Materialfehler.- Die Garantie schliesst die Kosten für Arbeitskraft und Speditionnicht ein (das Material reist auf Gefahr des Empfängers)- Von der Garantie sind Schäden an Personen oderGegenständen ausgeschlossen.- Die Garantie begrenzt sich auf die Reparatur oder denkostenlosen Ersatz des fehlerhaften Teils, laut Anweisungendes Herstellers.Händler oder Verbraucher können vom Hersteller keinen Ersatzfür ihre eventuellen Schäden (Kosten für Arbeitskraft, Transport,mangelhafte Arbeit, direkte oder indirekte Unfälle, keinErnteertrag, usw.) verlangen.1.2.1 VERFALL DES GARANTIEANSPRUCHSÜber das im Liefervertrag beschrieb-ene hinaus, verfällt dieGarantie:- Wenn die in der Tabelle der technischen Daten angegebenenGrenzen überschritten werden.- Wenn die in diesem Heft beschriebenen Anleitungen nichtgenauestens befolgt werden.- Bei falschem Gebrauch, mangelhafter Wartung und im Fallvon anderen durch den Kunden verursachten Fehlern.- Wenn ohne schriftliche Bevollmächti-gung des HerstellesVeränderungen durchgeführt werden oder keineOriginalersatzteile verwendet werden.