GEBRAUCH UND WARTUNG69DEUTSCHcod. 19501381 -2.0 SICHERHEITS- UND UNFALLVERHÜTUNGS-BESTIMMUNGENDas Gefahrsignals in diesem Heft besonders beachten.Die Gefahrsignale haben drei Niveaus:GEFAHR: Dieses Signal meldet, daß bei nicht richtigerDurchführung der beschriebenen Arbeiten schwere Verletzungs-und Todesgefahr oder Langzeitrisikos für die Gesundheitentstehen.ACHTUNG: Dieses Signal meldet, daß bei nicht richtigerDurchführung der beschriebenen Arbeiten schwere Verletzungs-und Todesgefahr oder Langzeitrisikos für die Gesundheitentstehen können.VORSICHT: Dieses Signal meldet, daß bei nicht richtigerDurchführung der beschriebenen Arbeiten Maschinen-schädenentstehen können.Vor dem ersten Gebrauch der Maschine alle Anweisungenaufmerksam lesen, im Zweifelsfall wenden Sie sich direkt andie Techniker des Vertragshändlers der Herstellerfirma. DieHerstellerfirma lehnt jegliche Haftung ab, falls die hier folgendbeschriebenen Sicherheits- undUnfallverhütungsbestimmungen nicht beachtet werden.Allgemeine Vorschriften1) Auf die Gefahrzeichen achten, die in diesem Heft aufgeführtund an der Sämaschine angebracht sind.2) Die an der Maschine angebrachten Aufkleber mit denHinweisen geben in knapper Form Anweisungen zurVermeidung von Unfällen.3) Mit Hilfe der Anweisungen sind die Sicherheits- undUnfallverhütungsvorschriften genauestens zu beachten.4) Niemals sich bewegende Teile anfassen.5) Eingriffe und Einstellungen am Gerät dürfen nur beiabgestelltem Motor und blockiertem Schlepper durchgeführtwerden.6) Es ist strengstens verboten, Personen oder Tiere auf derMaschine zu befördern.7) Es ist strengstens verboten, den Schlepper beiangekuppelter Maschine von Personal ohne Führerschein,von unerfahrenem Personal oder von Personal, das sichnicht in einwandfreiem Gesundheitszustand befindet, führenzu lassen.8) Vor Inbetriebnahme des Schleppers und der Maschine selbstalle Sicherheitvorrichtungen für Transport und Gebrauch aufihre Unversehrtheit prüfen.9) Vor der Inbetriebnahme der Maschine ist sicherzustellen,daß sich im Wirkungskreis derselben keine Personen,insbesondere Kinder und Haustiere aufhalten und daß manüber eine optimale Sicht verfügt.10) Geeignete Arbeitskleidung tragen. FlatterndeKleidungsstücke sind absolut zu vermeiden, da sich diesein den sich drehenden und bewegenden Teilen der Maschineverfangen können.11) Vor Arbeitsbeginn hat man sich mit den Steuervorrichtungenund deren Funktionen vertraut zu machen.12) Die Arbeit mit der Maschine erst beginnen, wenn alleSchutzvorrichtungen vollständig, angebracht und inSicherheitsposition sind.13) Es ist strengstens verboten, sich in Bereichen aufzuhalten,die in der Nähe sich bewegender Maschinenteile liegen.14) Der Gebrauch der Maschine ohne Schutzvorrichtungen undohne Behälterabdeckungen ist streng verboten.15) Vor dem Verlassen des Schleppers das an dieHubvorrichtung angekuppelte Gerät absenken, den Motorabstellen, die Feststellbremse ziehen und den Zündschlüsselaus der Steuertafel ziehen. Sicherstellen, daß sich niemandden Chemikalien nähern kann.16) Nie den Fahrerplatz verlassen, wenn der Schlepper in Betriebist.17) Vor der Inbetriebnahme des Geräts prüfen, daß dieStützfüsse unter der Sämaschine entfernt wurden, die richtigeMontage und Einstellung der Sämaschine prüfen; denperfekten Maschinenzustand kontrollieren und sicherstellen,daß die Verschleißteile sich in gutem Zustand befinden.18) Vor dem Auskuppeln der Vorrichtung aus dem Drei-Punkt-Anschluß ist der Steuerhebel des Hubwerks in dieSperrposition zu bringen und es sind die Stützfüsseabzusenken.19) Immer bei guter Sicht arbeiten.20) Alle Tätigkeiten sind in sauberer, nicht staubiger Umgebungvon erfahrenem, mit Schutzhand-schuhen ausgestattetemFachpersonal durchzuführen.Schlepperanschluß21) Die Maschine mittels der dazu bestimmten, den Normenentsprechenden Hubvorrichtung wie vorgesehen an einenSchlepper mit geeigneter Zugkraft und Konfigurationankuppeln.22) Die Kategorie der Anschlußbolzen des Geräts muß mit demAnschluß der Hubvorrichtung übereinstimmen.23) Vorsicht beim Arbeiten im Bereich der Hebearme. DieserBereich ist eine Gefahrenzone.24) Beim Ein- und Auskuppeln der Maschine ist größteAufmerksamkeit geboten.25) Es ist strengstens verboten zwischen den Schlepper undden Anschluß zu treten, um die Hubsteuerung von aussenzu betätigen (Abb. 4).26) Es ist strengstens verboten, bei laufendem Motor undeingeschalteter Kardanwelle zwischen Schlepper und Gerätzu treten (Abb. 4).Man darf sich nur zwischen die Teile begeben, nachdem dieStandbremse betätigt und die Räder mit einem Keil oderStein geeigneter Größe abgesichert wurden.27) Der Anschluss einer Zusatzaus-rüstung am Schlepper führtzur Verlagerung der Achslasten. Am Schlepper ist daherFrontballast anzubringen, um das Gewicht auf den Achsenauszugleichen. Die Übereinstimmung der Schlepper-leistung mit dem Gewicht, das die Sämaschine auf dieDreipunkte-Kupplung überträgt, prüfen. Im Zweifelsfall denHersteller des Schleppers zu Rat ziehen.28) Das zulässige Achshöchst-gewicht, das bewegbareGesamtgewicht sowie die Transport- und Straßen-verkehrsordnung beachten.Teilnahme am Straßenverkehr29) Bei der Teilnahme am Straßenverkehr sind dieBestimmungen der Straßen-verkehrsordnung zu beachten,die in dem jeweiligen Land gelten.30) Eventuelle Zubehörteile für den Transport müssen geeignetgekennzeichnet sein und mit Schutzvorrichtungenausgerüstet sein.31) Es ist genau zu beachten, daß Straßenlage, Lenk- undBremswirkung eventuell auch stark durch eine getrageneoder geschleppte Maschine beeinträchtigt werden können.fig. 4