EN 60350-2 - Elektrische Kochgeräte für denHausgebrauch - Teil 2: Kochfelder -Verfahren zur Messung derGebrauchseigenschaften10.2 Energie sparenBeachten Sie folgende Tipps, um beimtäglichen Kochen Energie zu sparen.• Wenn Sie Wasser erwärmen, verwendenSie nur die benötigte Menge.• Decken Sie Kochgeschirr, wenn möglich,mit einem Deckel ab.• Stellen Sie Kochgeschirr auf dieKochzone, bevor Sie sie einschalten.• Der Boden des Kochgeschirrs solltedenselben Durchmesser wie dieKochzone haben.• Stellen Sie kleineres Kochgeschirr auf diekleineren Kochzonen.• Stellen Sie das Kochgeschirr mittig auf dieKochzone.• Nutzen Sie die Restwärme, um dieSpeisen warm zu halten oder zuschmelzen.11. INFORMATIONEN ZUR ENTSORGUNGIhre Pflichten als EndnutzerDieses Elektro- bzw. Elektronikgerät ist miteiner durchgestrichenen Abfalltonne aufRädern gekennzeichnet. Das Gerät darfdeshalb nur getrennt vom unsortiertenSiedlungsabfall gesammelt undzurückgenommen werden, es darf also nichtin den Hausmüll gegeben werden. Das Gerätkann z. B. bei einer kommunalenSammelstelle oder ggf. bei einem Vertreiber(siehe zu deren Rücknahmepflichten unten)abgegeben werden. Das gilt auch für alleBauteile, Unterbaugruppen undVerbrauchsmaterialien des zu entsorgendenAltgeräts.Bevor das Altgerät entsorgt werden darf,müssen alle Altbatterien undAltakkumulatoren vom Altgerät getrenntwerden, die nicht vom Altgerät umschlossensind. Das gleiche gilt für Lampen, diezerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommenwerden können. Der Endnutzer ist zudemselbst dafür verantwortlich,personenbezogene Daten auf dem Altgerätzu löschen.Hinweise zum RecyclingHelfen Sie mit, alle Materialien zu recyceln,die mit diesem Symbol gekennzeichnet sind.Entsorgen Sie solche Materialien,insbesondere Verpackungen, nicht imHausmüll sondern über die bereitgestelltenRecyclingbehälter oder die entsprechendenörtlichen Sammelsysteme.Recyceln Sie zum Umwelt- undGesundheitsschutz auch elektrische undelektronische Geräte.Rücknahmepflichten der Vertreiber inDeutschlandWer auf mindestens 400 m² VerkaufsflächeElektro- und Elektronikgeräte vertreibt odersonst geschäftlich an Endnutzer abgibt, istverpflichtet, bei Abgabe eines neuen Gerätsein Altgerät des Endnutzers der gleichenGeräteart, das im Wesentlichen die gleichenFunktionen wie das neue Gerät erfüllt, am Ortder Abgabe oder in unmittelbarer Nähe hierzuunentgeltlich zurückzunehmen. Das gilt auchfür Vertreiber von Lebensmitteln mit einerGesamtverkaufsfläche von mindestens 800m², die mehrmals im Kalenderjahr oderdauerhaft Elektro- und Elektronikgeräteanbieten und auf dem Markt bereitstellen.Solche Vertreiber müssen zudem auf148 DEUTSCH