Verlangen des Endnutzers Altgeräte, die inkeiner äußeren Abmessung größer als 25 cmsind (kleine Elektrogeräte), imEinzelhandelsgeschäft oder in unmittelbarerNähe hierzu unentgeltlich zurückzunehmen;die Rücknahme darf in diesem Fall nicht anden Kauf eines Elektro- oderElektronikgerätes geknüpft, kann aber aufdrei Altgeräte pro Geräteart beschränktwerden.Ort der Abgabe ist auch der private Haushalt,wenn das neue Elektro- oder Elektronikgerätdorthin geliefert wird; in diesem Fall ist dieAbholung des Altgerätes für den Endnutzerkostenlos.Die vorstehenden Pflichten gelten auch fürden Vertrieb unter Verwendung vonFernkommunikationsmitteln, wenn dieVertreiber Lager- und Versandflächen fürElektro- und Elektronikgeräte bzw.Gesamtlager- und -versandflächen fürLebensmittel vorhalten, die den obengenannten Verkaufsflächen entsprechen. Dieunentgeltliche Abholung von Elektro- undElektronikgeräten ist dann aber aufWärmeüberträger (z. B. Kühlschrank),Bildschirme, Monitore und Geräte, dieBildschirme mit einer Oberfläche von mehrals 100 cm² enthalten, und Gerätebeschränkt, bei denen mindestens eine deräußeren Abmessungen mehr als 50 cmbeträgt. Für alle übrigen Elektro- undElektronikgeräte muss der Vertreibergeeignete Rückgabemöglichkeiten inzumutbarer Entfernung zum jeweiligenEndnutzer gewährleisten; das gilt auch fürkleine Elektrogeräte (s.o.), die der Endnutzerzurückgeben will, ohne ein neues Gerät zukaufen.Rücknahmepflichten von Vertreibern undandere Möglichkeiten der Entsorgung vonElektro- und Elektronikgeräten in derRegion WallonienVertreiber, die Elektro- und Elektronikgeräteverkaufen, sind verpflichtet, bei der Lieferungvon Neugeräten Altgeräte desselben Typs,die im Wesentlichen die gleichen Funktionenwie die Neugeräte erfüllen, kostenlos vomEndverbraucher zurückzunehmen. Dies giltauch bei der Lieferung von neuen Elektro-und Elektronikgeräten oder beim Fernabsatz.Darüber hinaus ist jeder, der Elektro- undElektronikgeräte auf einer Verkaufsfläche vonmindestens 400 m² verkauft, verpflichtet,Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessunggrößer als 25 cm sind (Elektrokleingeräte), imLadengeschäft oder in unmittelbarer Nähekostenlos zurückzunehmen; die Rücknahmedarf in diesem Fall nicht vom Kauf einesElektro- oder Elektronikgerätes abhängiggemacht werden.Die Rücknahme von Elektro- undElektronikgeräten kann auch aufContainerplätzen oder zugelassenenRecyclinghöfen erfolgen. Für weitereInformationen wenden Sie sich bitte an IhreGemeindeverwaltung.DEUTSCH 149